Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Heute ist noch alles Ordnung und morgen schon kann ein unvorhergesehener Zwischenfall eine ganze Familie aus der Bahn werfen. Und das, weil wesentliche Dinge nicht besprochen oder geklärt wurden. Was tun Sie, wenn Sie morgen aufgrund eines unvorhergesehenen Ereignisses Ihre Angelegenheiten nicht mehr alleine regeln können? Wer soll das dann für Sie bestimmen? Angehörige oder Fremde. Sie müssen es bestimmen: Mit einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

Nicht nur das Alter bringt Menschen in eine Lage, in der diese ihre Anliegen nicht mehr selbst in die Hand nehmen können. Auch eine schwere Krankheit und ohne Vorwarnung ein Unfall kann das bisher gewohnte Leben schnell ändern. Haben Menschen dann nicht mit einer Vorsorgevollmacht vorgesorgt, kann eine Betreuung angeordnet ((§ 1896 BGB)) werden. Hier ist es gleich, ob Ehegatte, Lebenspartner, Eltern oder die Kindern dies wünschen.

Der beauftragte Betreuer wird dann alle rechtlichen Dinge erledigen, wozu der Betroffene nicht mehr in der Lage ist. Gleich, ob es finanzielle Dinge, rund um die Themen Haus, Vermögen und Versicherungen sind oder andere wichtige Aufgaben.

Mit 18 zu jung für eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung?

Das denken viele junge Menschen. Jedoch sollte sich jeder ab 18 Jahren darüber Gedanken machen: Was ist passiert im schweren Krankheitsfall oder nach einem schlimmen Unfall? Wer entscheidet für mich, wenn ich es alleine nicht kann? Auf wen kann ich mich in so einer ernsten Situation verlassen? So kann beispielsweise im Ernstfall ein Arzt der Mutter, dem Freund oder der Freundin gegenüber jegliche Auskunft verweigern. Und auf seiner Schweigepflicht bestehen, falls keine Dokumente vorliegen. Dass alleine bescheinigt schon die Notwendigkeit einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, sogar in jungen Jahren.

Um bedeutsame Anliegen zu klären, ist es essenziell in einer Vorsorgevollmacht einen Vertrauten festzulegen, der die Wünsche und Interessen des Betroffenen respektiert und stellvertretend ausführt. Wer im Besitz einer Vorsorgevollmacht ist, bei dem stellt sich gar nicht erst die Frage nach einem Betreuungsverfahren. Konkrete Vollmachten, wie etwa dem Vertrauten eine Kontovollmacht zu erteilen, sind von großer Bedeutung.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung gehen Hand in Hand

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind gleichermaßen von Bedeutung. Die Patientenverfügung regelt im Einzelnen wichtige Fragen, wie etwa den Wunsch nach medizinischer Betreuung und Pflege. Es wird dokumentiert, wie mit dem Körper in einer schwerwiegenden Situation umgegangen wird. Oder ob der Betroffene mit einer Organtransplantation oder Dialyse einverstanden ist und vieles andere mehr.

Wann ist eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in Angriff zu nehmen?

Jetzt! Es hat sich immer schon ausgezahlt grundlegende Dinge im vorab zu klären. So erspart sich ein Leidtragender später unangenehme Überraschungen. Denn nicht nur für den Betroffenen ist es beruhigend, auch die Familie kennt und vertritt in Folge dessen die aufgeschriebenen Belange. Eine schriftliche Festlegung ist dringend zu empfehlen.

Durch die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung wird ein großes Maß an Selbstbestimmung bewahrt. Wälzen Sie die Entscheidungen nicht auf Ihre Familie ab — entscheiden Sie es selbst!