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Reform der Pflegeversicherung 2008


Seit 1995 stellt die Pflegeversicherung eine weitere Säule innerhalb der sozialen Sicherungssysteme dar. Der Gesetzgeber hat klare Richtlinien über Beiträge und Leistungen verfügt. In vielen Lebensbereichen haben sich seitdem die Grundlagen teilweise stark verändern. Zu denken sei dabei an die gestiegenen Kosten auch für Privathaushalte und Verbraucher. Im Jahr 2008 wird durch die Reform der Pflegeversicherung diesen Veränderungen Rechnung getragen.

1. Beitragsanpassung

Der derzeitige Beitragssatz für die gesetzliche Pflegeversicherung beträgt 1,7 % des Bruttolohns. Kinderlose müssen derzeit einen Aufschlag von 0,25% zahlen und tragen somit einen Beitragssatz von 1,95%. Ab Juli steigen die Beiträge dann um 0,25% auf 1,95% beziehungsweise für Kinderlose 2,2%. Die Bundesregierung kündigte im Gegenzug an, ab 1. Januar 2008 die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung um 0,3% auf 3,9% zu senken.

Da Rentner von dieser Entlastung nicht profitieren, sieht der Gesetzgeber eine Rentenerhöhung im Verlauf des Jahres 2008 vor.

Die Mehreinnahmen von jährlich rund 2,5 Milliarden Euro dienen der Finanzierung der zusätzlichen Leistungen.

2. Veränderungen der einzelnen Pflegeleistungen im Überblick

Die Bundesregierung verfolgt konsequent das Ziel, die häusliche Pflege in den Mittelpunkt zu stellen und vorrangig zu fördern. Aus diesem Grund werden auch die Pflegeleistungen in entsprechender Richtung finanziell angepasst. Besonders die Leistungen im ambulanten Bereich werden stufenweise angehoben und anschließend dynamisiert.

Die folgende Tabelle zeigt die stufenweise Anhebung der monatlichen Sachleistungsbeträge für den ambulanten Bereich:

Pflegestufe

bisher

2008

2010

2012

Stufe I

384

420

440

450

Stufe II

921

980

1.040

1.100

Stufe III

1432

1.470

1.510

1.550


Auch das monatliche Pflegegeld wird bis zum Jahre 2012 stufenweise angehoben. Folgende Tabelle verdeutlicht dies:

Pflegestufe

bisher

2008

2010

2012

Stufe I

205

215

225

235

Stufe II

410

420

430

440

Stufe III

665

675

685

700


Die Anpassung der Sachleistungsbeträge für die stationäre Pflege ist vom Gesetzgeber besonders geregelt. Bis zum Beginn der Dynamisierung ändern sich die gezahlten Leistungen für die Pflegestufen I und II nicht. Nur die gezahlten Leistungen für die Stufe III und Stufe III mit Härtefall werden ebenfalls angehoben. Folgende Tabelle verdeutlicht dies:

Pflegestufe

bisher

2008

2010

2012

Stufe III

1.432

1.470

1.510

1.550

Stufe III
Härtefall

1.688

1.750

1.825

1.918


Zusätzlich zu den oben beschriebenen Erhöhungen werden einige weitere Maßnahmen umgesetzt. Besonders herauszustellen ist hierbei die zusätzliche Unterstützung für Menschen, die eine eingeschränkte Alltagskompetenz besitzen. Viele dieser Menschen erreichen die Pflegestufe I nicht und erhielten bisher auch keine Unterstützung.

Ab dem Jahr 2009 werden wohnortnahe Pflegestützpunkte eingerichtet. Eine individuelle Betreuung und Beratung bei ambulanter und häuslicher Pflege soll so besser möglich sein.

Auch alternative Wohnformen, speziell für demenzkranke Menschen, sollen mehr in den Fokus gesetzt werden. Dazu wird die Möglichkeit geschaffen, dass die Pflegekassen auch Verträge mit Einzelpflegern abschließen können, die unterschiedliche, auch geringere Qualifikationen haben.




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