Pflegetagegeldversicherung Private Pflegeversicherung - Pflegezusatzversicherung -  Pflegetagegeldversicherung

Service-Hotline: 06674 - 918 168 Mo-Sa 9-21 Uhr   Informieren Sie sich jetzt! Wir sind nur einen Anruf entfernt.   01.08.2010 - 05:00 

Rückruf-Service
Die Experten rufen Sie zurück!
   Zum Rückrufservice

INFO Pflegetagegeld
Auch bei Ablehnung
durch andere Versicherer
ist eine Pflege-Tagegeld-
Versicherung möglich.
   Angebot anfordern

Menü
   Startseite
   Pflegeversicherung
   Pflegevorsorge
   Pflegereform
   Pflegestufen
   Pflegekosten
   Rechenbeispiele
   Tagegeld Tarife
   Altersvorsorge
   MDK
   Videos
   Forum
   Kontakt
   Linkpartner

Pflegeeinrichtungen
Kostenloser
Pflegesuchservice
bundesweit!
Pflegeheime suchen und finden
   jetzt suchen

Pflege Kleinanzeigen

Hier finden Sie alles zum Thema Pflege. Kostenlos inserieren oder suchen.

   Kleinanzeigen

Pflege Ratgeber
Verbraucherzentrale
Ratgeber Shop
Alle Bücher nach Themen
   jetzt suchen

Senioren Ratgeber


Statistik

MDK - Medizinischer Dienst der Krankenversicherung

Seit Einführung der Pflegeversicherung zum 1. Januar 1995 werden je 50 Prozent der Kosten von der Kranken- und der Pflegeversicherung getragen. Der Medizinische Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen (MDS), Essen, bringt seine sozialmedizinische und pflegefachliche Kompetenz auf Bundesebene ein und soll für eine koordinierte Zusammenarbeit der Medizinischen Dienste untereinander und mit den Krankenkassen sorgen. Er berät bei grundsätzlichen Fragen zur Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit von Behandlungsmethoden und entwickelt Begutachtungsanleitungen. Die Ärzte des MDK sind ausschließlich als Gutachter tätig. Ein Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung wird bei der Pflegekasse gestellt. Die Pflegekasse gibt der MDK einen Gutachtenauftrag und von dort wird den Antragstellenden in schriftlicher Form ein Termin mitgeteilt, an dem die Begutachtung in den Wohnräumen stattfindet.

 

Suchen Sie den Medizinischen Dienst eines bestimmten Bundeslandes, wählen Sie bitte aus:

Baden-Württemberg

Bayern

Berlin-Brandenburg

Bremen

Hessen

Mecklenburg- Vorpommern

Niedersachsen

Nord

Nordrhein

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Thüringen

Westfalen-Lippe

MDS


Das Pflege Tester Team empfiehlt eine Pflegezusatzversicherung, wo der Versicherer keine eigenen Gutachter (Ärzte) zur Prüfung der Pflegebedürftigkeit entsendet.
 

Wie wird eine gesetzliche Pflegestufe gem. SGB XI ermittelt2?
 

Die Pflegekassen beauftragen den medizinischen Dienst der Krankenkassen MDK (bzw.

Medicproof bei privat Krankenversicherten) mit der Feststellung der Pflegebedürftigkeit. In der Regel macht dieser einen Hausbesuch beim Pflegebedürftigen und untersucht ihn. Neben einer körperlichen Untersuchung und Sichtung eventueller ärztlicher und pflegerischer Befunde wird sehr genau nach dem individuellen Hilfebedarf gefragt. Die gewährte Pflegestufe ist abhängig von der Zeit, die durchschnittlich täglich für die Pflege aufgewendet werden muss. Hierbei zählen aber nur die gesetzlich definierten Verrichtungen im Rahmen der unten aufgeführten Zeitkorridore in den Begutachtungsrichtlinien für eine Laienpflegeperson. Von diesen Richtwerten kann der Gutachter nur unter Nennung einer Begründung abweichen. Im Vordergrund steht der zeitliche Hilfebedarf bei der Grundpflege, die untergliedert ist in


1. Körperpflege

2. Darm- und Blasenentleerung

3. Mobilität

4. Ernährung


Anmerkung: Im Grunde genommen kann man daher auch beim SGB-Ansatz von einem 4-Punkte ADL-Modell sprechen. Allerdings ist die Bedeutung hier eine völlig andere, weil immer der Zeitbedarf der helfenden Person und nicht die körperliche Verfassung des Pflegebedürftigen für den Grad der Pflegebedürftigkeit maßgebend ist. Die hauswirtschaftliche Versorgung wie Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Wäsche waschen und Beheizen der Wohnung wird nachrangig bewertet, eine Pflegestufe scheitert in der Regel nicht am hauswirtschaftlichen Hilfebedarf. Soziale Betreuung, Aufsicht (Demenz!) und Pflegebereitschaft können bei der Ermittlung der Pflegestufe nicht berücksichtigt werden ebenso wenig, wie das Geben der Medikamente, Injektionen, Verbandwechsel.
 

Stufen der Pflegebedürftigkeit (SGB XI § 15)
 

Pflegestufe 1, erheblich Pflegebedürftige

· Regelmäßiger Hilfebedarf bei der Grundpflege mindestens einmal täglich

· Täglicher Hilfebedarf mindestens 90 Minuten, Grundpflegebedarf überwiegt
 

Pflegestufe 2, Schwerpflegebedürftig

· Regelmäßiger Hilfebedarf bei der Grundpflege mehrmals, mindestens 3xtäglich

· Täglicher Hilfebedarf mindestens 180 Minuten, hiervon mindestens 120 Minuten Hilfe

bei der Grundpflege
 

Pflegestufe 3, Schwerstpflegebedürftig

· Regelmäßiger Hilfebedarf bei der Grundpflege täglich rund um die Uhr

· Täglicher Hilfebedarf mindestens 300 Minuten, hiervon mindestens 240 Minuten Hilfe

bei der Grundpflege, mindestens einmal jede Nacht
 

Pflegestufe 3a, Schwerstpflegebedürftig, Härtefall

· Mindestens 7 Stunden Hilfebedarf, hiervon mindestens zwei Stunden jede Nacht oder

nächtlicher Hilfebedarf erfordert immer 2 Pflegepersonen
 

Die Zeitkorridore

Zur Ermittlung der Pflegezeit richtet sich der Gutachter an die vorgegebenen

Anhaltswerte wenn:
 

· es sich um ein vollständige Übernahme der Tätigkeit durch eine Laienpflegeperson handelt

· es keine pflegeerschwerenden oder pflegeerleichternden Faktoren gibt

· In allen anderen Fällen ist der tatsächliche Pflegeaufwand zu berechnen und zu begründen.
 

1. Körperpflege

Ganzkörperwäsche 20 - 25 Min

Teilwäsche Oberkörper 8 - 10 Min

Teilwäsche Unterkörper 12 - 15 Min

Teilwäsche Hände/Gesicht 1 - 2 Min

Duschen 15 - 20 Min

Baden 20 - 25 Min

Zahnpflege 5 Min

Kämmen 1 - 3 Min

Rasieren 5-10 Min
 

2. Darm- und Blasenentleerung

Wasserlassen 2 -3 Min

Stuhlgang 3 - 6 Min

Anschließendes Richten der Bekleidung 2 Min

Wechseln von Windeln nach Wasserlassen 4 - 6 Min

Wechseln von Windeln nach Stuhlgang 7 - 10 Min

Wechseln von Vorlagen 1 - 2 Min

Wechseln/Entleeren des Urinbeutels 2 - 3 Min

Wechseln/Entleeren des Stomabeutels 3 - 4 Min


3. Ernährung

Mundgerechte Zubereitung der Nahrung 2 - 3 Min

Aufnahme der Nahrung 15 - 20 Min

einfache Hilfe zum Aufstehen/zu Bett Gehen 1 - 2 Min


4. Mobilität

Umlagern 2 - 3 Min

Ankleiden Gesamt (GK) 8 - 10 Min

Ankleiden Ober/Unterkörper (TK) 5 - 6 Min

Entkleiden Gesamt (GE) 4 - 6 Min

Entkleiden Ober/Unterkörper (TE) 2 - 3 Min

Gehen 1 Min

Stehen (Transfer) 1 Min

Treppensteigen 1 Min


Hauswirtschaft

Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Beheizen der Wohnung,

Wechseln und Waschen von Kleidung, Wäsche und Bettwäsche,






nach oben © 2008 by www.ppsa.de |  Impressum |  AGB | Counter | Pflegetagegeldversicherung | Berufsunfähigkeit | Nachrichten | Maklerdatenbank | Betriebliche Altersvorsorge nach oben