Versicherungsarten
Pflegetagegeldversicherung
Die Leistungen der Pflegetagegeldversicherung werden im Gegensatz zu der Pflegekostenversicherung unabhängig von den tatsächlich entstehenden Pflegekosten gezahlt. Pflegetagegeldversicherungen können mit Tagessätzen zwischen 5 Euro und 150 Euro abgeschlossen werden, bei einigen Tarifen ist sogar Beitragsfreiheit im Versicherungsfall vorgesehen. Der zu leistende maximale Geldbetrag wird bei Vertragsabschluss festgelegt. Die Pflegetagegeldversicherung gewährt den vereinbarten Tagessatz bei Feststellung der entsprechenden Pflegestufe (I, II oder III). Vorteilhaft bei diesem Produkt ist die völlige Flexibilität in der Verwendung des Leistungsbetrags. Sie selber entscheiden, wofür Sie es verwenden. Die Pflegetagegeldversicherung als Absicherungsform, wird von Verbraucherorganisationen wie z.B. Stiftung Warentest, favorisiert.
Pflegekostenversicherung
Die Pflegekostenversicherung übernimmt nur die tatsächlich entstandenen Pflegekosten bis zu einem festgelegten Höchstbetrag oder zu einem vorgesehenen Prozentsatz. Auf diese Weise werden die Zahlungen der gesetzlichen Pflegeversicherung durch Leistungen der privaten Pflegekostenversicherung aufgestockt. Hier wird deutlich, dass die Pflegekostenversicherung sich sehr an der gesetzlichen Pflegeversicherung orientiert. Damit Leistungen gezahlt werden können, muss der Pflegebedürftige bei der privaten Versicherung Nachweise in Form von Rechnungen für die Pflegeleistungen einreichen. Bei einigen Versicherern ist ein Nachweis nur erforderlich, wenn professionelle Pflege in Anspruch genommen wird. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung muss der Versicherte allerdings selbst tragen.
Pflegerentenversicherung
Bei der Pflegerentenversicherung zahlt der Versicherer im Pflegfall einen fest vereinbarten Betrag bzw. Monatsrente, unabhängig von den tatsächlichen Aufwendungen. Die Höhe der Pflegerente richtet sich ausschließlich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit (Stufe I, II, III).