Pflegeversicherung: Beiträge & Leistungen

Bei der großen Auswahl an private Pflegeversicherungen verliert man schnell den Überblick. Wir helfen Ihnen bei der Wahl des richtigen Anbieters und lichten den Ta­rif­dschun­gel.

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Schließen Sie die Versorgungslücke mit einer privaten Pflegeversicherung

Tritt Pflegebedürftigkeit ein, übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teil der Kosten. Deshalb ist es sinnvoll, diese Lücke durch eine private Pflegeversicherung zu schließen. Das wissen auch die Versicherer, die immer mehr Pflegetarife auf den Markt bringen, sodass es für Sie als Verbraucher schwierig ist, die passende Pflegezusatzversicherung zu finden. Welche Vorsorgemodelle es gibt, wie sie funktionieren, wann es staatliche Förderung gibt und worauf Sie bei der Wahl achten sollten – wir informieren Sie!

Bei Fragen zur privaten Pflegevorsorge beraten wir Sie gern individuell

Warum die gesetzliche Pflegeversicherung nicht ausreicht

Immer mehr Menschen erreichen ein immer höheres Lebensalter. Dadurch bedingt sind auch mehr Menschen auf professionelle Pflege angewiesen. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung werden bei Pflege durch die Angehörigen in Form eines Pflegegelds oder durch eine teilweise Kostenübernahme bei stationärer oder ambulanter Pflege erbracht. Die Höhe der Leistungen ist abhängig von der Einstufung in einen Pflegegrad, von denen es seit Januar 2017 insgesamt fünf Pflegegrade gibt. Entstehen höhere Kosten, muss der Differenzbetrag vom Versicherten selbst getragen werden. Da die Pflegekosten im Bereich der Pflege in den vergangenen Jahren immer weiter angestiegen sind, kann es passieren, dass sie das Einkommen übersteigen mit der Folge, dass Ersparnisse aufgebraucht werden müssen. Sind auch sie ausgeschöpft, springt der Staat ein und leistet Hilfe zur Pflege. Das Sozialamt wird allerdings versuchen, sich die entstandenen Kosten von den Kindern zurückzuholen. Denn Kinder sind im Rahmen des Elternunterhalts verpflichtet, für die Pflegekosten ihrer Eltern aufzukommen. Das gilt unter anderem auch dann, wenn es seit Jahren keinen Kontakt zwischen Eltern und Kindern gibt. Diese Szenarien können Sie vermeiden, wenn Sie mit einer Pflegezusatzversicherung vorgesorgt haben.

Die private Pflegeversicherung und ihre verschiedenen Varianten

Als Verbraucher haben Sie die Wahl zwischen einer Pflegekosten-Versicherung, einer Pflegetagegeld-Versicherung und einer Pflege-Rentenversicherung. Unter bestimmten Bedingungen fördert der Staat den Abschluss einer Pflegezusatzversicherung mit dem sogenannten Pflege-Bahr.

1. Die Pflegekostenversicherung

Diese private Pflegeversicherung stockt die gesetzliche Pflegeversicherung , die sich nur an den Pflegeleistungen beteiligt, die im Leistungskatalog der gesetzlichen Pflegeversicherung aufgeführt sind, um einen festgelegten Prozentsatz auf. Insoweit ist die Pflegekosten-Versicherung eine Ergänzungsversicherung. In welcher Höhe sie die Kosten erstattet, ist abhängig vom jeweiligen Pflegegrad, vom gewählten Tarif und von der Beitragshöhe. Im Gegensatz zu einer Pflegetagegeld-Versicherung zahlt die Pflegekosten-Versicherung mit Eintritt des Pflegefalls keinen festen Betrag. Das bedeutet, dass Sie nicht frei über das Geld verfügen können und dass Sie die angefallenen Pflegekosten detailliert nachweisen müssen. Wichtig zu wissen ist außerdem, dass die Pflegekosten-Versicherung nur für die Kosten professioneller Pflegedienstleistungen aufkommt. Übernehmen hingegen Angehörige, Lebenspartner oder Verwandte die Pflege, ersetzt diese private Pflegeversicherung nur einen geringen Teil der Kosten oder nichts. Insoweit eignet sich die Pflegekosten-Versicherung vor allem für diejenigen, die sich von einem professionellen Pflegedienst betreuen lassen wollen.

2. Die Pflegetagegeldversicherung

Die Pflegetagegeld-Versicherung oder Pflegetage-Versicherung ist eine Pflegezusatzversicherung, die auch die Kosten für die privat organisierte Pflege teilweise oder ganz übernimmt. Das ist abhängig davon, wie hoch der vertraglich vereinbarte Betrag ist, der pro Tag ausgezahlt wird. Je nach Tarif sind die Leistungen für die häusliche Pflege und für die stationäre Pflege identisch oder können voneinander abweichen. Die Höhe des Tagegelds für die private Pflegeversicherung variiert außerdem je nach Pflegegrad und nach den von Ihnen geleisteten Beitragszahlungen. Das bedeutet, dass die Höhe der Zahlung durch die private Pflegeversicherung an den Pflegegrad gekoppelt ist und sich nicht an den tatsächlich entstehenden Kosten orientiert. Damit Sie das Tagegeld der Pflegezusatzversicherung in Anspruch nehmen können, muss die Pflegebedürftigkeit festgestellt werden. Im Gegensatz zur Pflegekosten-Versicherung erhalten Sie das Tagegeld, ohne dass Sie einen Nachweis über die tatsächlich anfallenden Kosten erbringen müssen.

3. Die Pflegerentenversicherung

Die Pflege-Rentenversicherung ist als private Pflegeversicherung ein Sonderfall. Mit Eintritt der festgestellten Pflegebedürftigkeit zahlt der Versicherer eine monatliche Rente an den Versicherten. Die Pflege-Rentenversicherung und die Pflegetagegeld-Versicherung haben eines gemeinsam: Bezieher von Leistungen aus der Pflegezusatzversicherung können über das erhaltene Geld frei verfügen, ohne dass sie Nachweise erbringen müssen. Auch bei der Pflege-Rentenversicherung spielt es keine Rolle, ob der Versicherte häusliche oder stationäre Pflege in Anspruch nimmt. Mit Eintritt des Pflegefalls werden die Leistungen aus der Pflege-Rentenversicherung bis zum Lebensende bezahlt.

Der Pflege-Bahr als staatlich geförderter Zusatzschutz

Die private Pflegeversicherung wird seit 2013 staatlich gefördert mit dem sogenannten „Pflege-Bahr“, wobei der Name auf den damaligen Gesundheitsminister Daniel Bahr zurückgeht. Der Pflege-Bahr fördert ausschließlich Pflegetagegeld-Versicherungen, während Pflege-Rentenversicherungen und Pflegekosten-Versicherungen von der Förderung ausgeschlossen sind. Darüber hinaus ist die einkommensunabhängige staatliche Förderung an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:

1. Die Förderung erhalten nur solche Versicherer, die keinen Antragsteller ablehnen mit der Folge, dass er bei der Antragstellung in die private Pflegeversicherung keine Gesundheitsprüfung durchführt.

2. Weitere Voraussetzung ist, dass Versicherte in Pflegegrad 5 ein Pflegegeld in Höhe von mindestens 600 Euro im Monat erhalten, während die Leistungen in den Pflegegraden 1 bis 4 jeweils gestaffelt sind und mindestens 10, 20, 30 oder 40 Prozent der Gesamtsumme des versicherten Pflegegelds betragen müssen.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt und zahlt der Versicherte selbst monatlich mindestens 10 Euro in die private Pflegeversicherung ein, hat der Versicherte einen Anspruch auf den staatlichen geförderten Zusatzschutz in Höhe von 5 Euro monatlich. Versicherte müssen sich nicht selbst um die staatliche Förderung kümmern. Das wird vom jeweiligen Versicherer übernommen. Allerdings ist auch der Pflege-Bahr längst nicht kostendeckend, sondern kann lediglich als weiterer Baustein betrachtet werden, um die Lücke in der gesetzlichen Pflegeversicherung zu schließen.

Private Pflegeversicherung: Worauf Sie beim Abschluss achten sollten

Die private Pflegeversicherung ist eine Risikoabsicherung für den Pflegefall. Das bedeutet, dass Sie nur dann von den Versicherungsleistungen profitieren, wenn der Pflegefall eintritt. Geschieht dies nicht, erhalten Sie auch kein Geld vom Versicherer zurück. Außer dieser Grundsatzregelung gibt es vertragliche Vereinbarungen, die je nach Anbieter variieren, nämlich diese:

1. Manche private Pflegeversicherung sieht Wartezeiten vor, sodass Sie als Versicherter vor Ablauf der Wartezeit keinen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegezusatzversicherung haben, auch wenn der Pflegefall eintritt. Regelmäßig entfällt die vereinbarte Wartezeit, wenn die Pflegebedürftigkeit durch einen Unfall ausgelöst wird.

2. Bei der Antragstellung für die Aufnahme in die private Pflegeversicherung werden Vorerkrankungen und Ihr Gesundheitszustand abgefragt. Gesundheitsfragen sollten Sie wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Tun Sie das nicht, kann das schlimmstenfalls dazu führen, dass Sie mit Eintritt der Pflegebedürftigkeit deutlich reduzierte oder keine Leistungen aus der Pflegezusatzversicherung erhalten.

3. Bitte bedenken Sie vor dem Abschluss einer Pflegezusatzversicherung, dass Sie unverschuldet in Situationen geraten können, die eine Beitragszahlung nicht mehr ermöglichen. Damit verlieren Sie auch den Versicherungsschutz. Es gibt einige Versicherer, die die private Pflegeversicherung in bestimmten Situationen beitragsfrei stellen. Anspruch auf eine Beitragspause haben Versicherte, die sich für einen Tarif mit Pflege-Bahr entschieden haben unter der Voraussetzung, dass Sie in dieser Zeit hilfebedürftig im Sinne des Sozialgesetzbuchs sind. Ansonsten sind im Falle einer Kündigung bei einer Pflegetagegeld-Versicherung und bei einer Pflegekosten-Versicherung die gezahlten Beiträge verloren.

4. Eine private Pflegeversicherung ist umso günstiger, je früher Sie sie abschließen. Mit zunehmendem Alter wird der monatliche Beitrag höher, weil ältere Menschen häufiger gesundheitliche Probleme haben, die in die Pflegebedürftigkeit führen können.

Welche private Pflegeversicherung die passende für Sie ist, hängt auch von Ihrer individuellen Situation ab. Nutzen Sie für einen Vergleich der Pflegetarife unseren Online-Tarifrechner zur Pflegezusatzversicherung. Sie können es noch einfacher haben: Wir beraten Sie kostenlos! Wir unterstützen Sie in der Entscheidungsfindung mit Informationen und finden gemeinsam mit Ihnen Ihren Wunsch-Pflegetarif!

Pflege Tester empfiehlt die HDH Sterbegeldversicherung – Im Vergleich die Besten

HDH Hinterbliebenenkasse der Heilberufe

Der Tarif der HDH landet im Angebotsvergleich an Position 1. Die HDH bietet für die vergleichsweise geringste Beitragssumme die höchste Leistung.

Pflege Tester ist Mitglied im ARBEITSKREIS PFLEGE
Der Arbeitskreis Pflege ist eine Gruppe von Experten, die unter der Leitung von Alexander Moor zusammenkommt und die Möglichkeiten der Absicherung des Pflegerisikos erörtert. Dabei steht nicht die reine finanzielle Lückenermittlung im Focus, sondern ein ganzheitlicher Ansatz.

Gemäß neuer gesetzlicher Vorgaben (Insurance Distribution Direktive – IDD) zu Fernabsatzverträgen, sind wir dazu verpflichtet an dieser Stelle auf unsere Beratungspflicht hinzuweisen. Erstinformation